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Stallpflicht für Geflügel

Stallpflicht für Geflügel

In Sachsen gilt die Stallpflicht für Geflügel auf unbestimmte Zeit!!!

Die Vogelgrippe ist in Sachsen angekommen. Eine tote Wildente bei Leipzig war mit dem Virus infiziert. Nun wurde die Stallpflicht für Geflügel in Sachsen  angeordnet.

Nach dem Nachweis von mindestens einem Fall von Vogelgrippe in Sachsen muss nun landesweit das Geflügel im Stall bleiben. Damit solle vermieden werden, dass das Vogelgrippe-Virus H5N8 in Geflügelbestände eingeschleppt wird.

Mitte vergangener Woche war am Cospudener See bei Leipzig eine tote Reiherente entdeckt worden. Bei ihr wurde das gefährliche H5N8-Virus nachgewiesen.

Hier gelangen Sie zur Allgemeinverfügung zur Stallpflicht.