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Der neue Personalausweis - ePA

10/10/01

Der neue Personalausweis - ePA

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.

 

Er ist genauso groß wie viele andere Karten, die Sie bereits aus dem Alltag kennen, wie zum Beispiel Kreditkarten oder der Kartenführerschein. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten

.

Der „Neue“ schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden.

Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit ihm aber auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen. Dafür ist die „Online-Ausweisfunktion“ (auch „eID-Funktion“ genannt) integriert worden.

 

Die neuen Funktionen bringen auch neue Verfahren und Abläufe in den Meldeämtern mit sich. Das Antrags- und auch Ausgabeverfahren wird künftig mehr Zeit in Anspruch nehmen, als Sie es von dem bisherigen Ausweis gewohnt sind. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Ihr Verständnis, wenn es zu erhöhten Wartezeiten im Meldeamt kommen kann. Vielen Dank im Voraus.

 

Ihr Meldeamt


Die Gebühren für den neuen Personalausweis werden betragen:

Antragstellende Person älter als 24 Jahren

28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person jünger als 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro


Weitere Gebühren:

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

 

Das Ändern der Anschrift bei einem Umzug ist gebührenfrei.

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals unter www.personalausweisportal.de umfassend informieren oder im Einwohnermeldeamt des Verwaltungsverbandes unter der Tel.-Nr.: 037463 / 226-15.