Verbrennen von Pflanzenabfällen
Gartenabfälle zu verbrennen ist seit Oktober 2017 verboten.
Die Verwertung von Gartenabfällen ist mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 geregelt. Danach sind die Gartenabfälle zu verwerten. Wie das Landratsamt des Vogtlandkreises informierte stehen den Bürgern und Einwohnern viele andere Möglichkeiten zur Verfügung um Pflanzenabfälle zu entsorgen. Ein Verbrennen ist grundsätzlich verboten.
Folgende Entsorgungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Kompostierung und Verwertung auf dem eigenen Grundstück
- Straßensammlung "Grüngut" (2 x jährlich)
- Abgabe von Grüngut in den Wertstoffhöfen
- Entsorgung über Fachfirmen/Containerdienst
Sind jedoch die v.g. Entsorgungsmöglichkeiten nicht möglich oder zumutbar, kann im Einzelfall vom Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Für weitere Fragen hierzu steht Ihnen die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur Verfügung (Tel.: 03741 3000).
Abschließend bitten wir unsere Einwohner und Bürger die vorgeschlagenen Entsorgungsvarianten zu nutzen. Ein Verbrennen von Gartenabfällen ohne eine Ausnahmegenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch den Vogtlandkreis geahndet.