Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigungen von Unterschriften
Es wird zwischen amtlichen und öffentlichen Unterschriftsbeglaubigungen unterschieden. Hierbei wird die Unterschrift einer Person beglaubigt. Öffentliche Beglaubigungen sind z.B. zur Vorlage beim Amtsgericht, Vereinsregister oder Handelsregister vorgeschrieben.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und die Unterschrift vor Ort leisten. Der Antragsteller muss in einer Mitgliedsgemeinde des Verwaltungsverbandes Jägerswald gemeldet sein.
Gebühren
Amtliche Beglaubigung für soziale Zwecke (z.B. Rente) gebührenfrei
Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens 10,00 €
Amtliche Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die die Behörde selbst hergestellt hat 5,00 €