Pass
Außerhalb der Europäischen Union (EU) und in einigen Ländern innerhalb der EU benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen.
Hinweis zur zuständigen Stelle
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Reisepasses ist die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Wohnort des Antragstellers. Aus wichtigen Gründen kann der Reisepass auch in einer anderen Gemeinde beantragt werden, als bei der, die eigentlich für Sie zuständig wäre. Die unzuständige Passbehörde holt sich dann zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der eigentlich für Sie zuständigen Passbehörde ein. Wird diese Ermächtigung erteilt, kann der Pass auch von der unzuständigen Passbehörde ausgestellt werden, die Gebühren verdoppeln sich allerdings.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Die Kosten betragen in diesem Fall zusätzlich EUR 13,00.
Alle Deutschen können unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass erhalten. Seit 01.07.2003 gibt es einen Pass mit 48 Seiten. Dieser ist für jene Antragsteller interessant, die häufig in visapflichtige Länder reisen. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind identisch mit dem herkömmlichen 32-Seiten-Pass.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.
Bei der Beantragung von Personaldokumenten für Kinder ist zusätzlich noch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. eine Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt vorzulegen.
Woher bekomme ich meinen Reisepass?
Kann ich den Reisepass auch telefonisch bestellen?
Wie schnell bekomme ich den Reisepass?
Ich brauche aber sofort einen gültigen Reisepass!
In Ausnahmefällen können wir Ihnen sofort einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Zur Einreise in einige Länder, z. B. in die USA wird zusätzlich ein Visum verlangt. Auch hier benötigen Sie die neuen Passbilder, die für biometrische Kontrollen geeignet sind.
Wie lange gilt der Reisepass?
Kann ein Reisepass verlängert werden?
Nein. Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden sondern muss neu beantragt und ausgestellt werden.
Kann ich einen Zweitpass bekommen?
Vor Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.
Die Passbewerberin/der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelpass zu prüfen.
Die Gütigkeitsdauer des Zweitpasses beträgt 6 Jahre.
Wie können Bürgerinnen und Bürger überprüfen, welche Daten auf ihrem Pass gespeichert sind?
Die Passbehörden sind mit Anzeigegeräten (ePass-Leser) ausgestattet, an denen Bürgerinnen und Bürger ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen können. Die neu aufgenommen Fingerabdrücke werden nirgendwo gespeichert außer auf dem Chip. Passbehörden löschen die Abdrücke, so bald der neue Reisepass ausgehändigt ist. Auch die Bundesdruckerei, die die Pässe produziert, bewahrt die Abdrücke nicht auf.
Notwendige Unterlagen:
- den Personalausweis oder Kinderausweis, wenn Sie noch keinen Reisepass hatten
- Geburtsurkunde
- den alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
- den alten vorläufigen Reispass (falls vorhanden)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild in digitaler Form
- Unterschriften beider Elternteile bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr
- bei geschiedenen Eltern ist das Sorgerechtsurteil vorzulegen, wenn die Beantragung vor dem 18. Lebensjahr erfolgt.
Bei der Beantragung sind besondere Anforderungen in Hinblick auf das Passbild zu beachten.
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen genutzt werden. Für Sie als Bürger ändert sich bei der Beschaffung des Lichtbildes wenig. Sie erhalten von Ihrem Fotograf/Ihrer Fotografin einen Code anstatt eines Papierfotos, den Sie zur Beantragung der Personaldokumente zu uns mitbringen. Die Übertragung des Lichtbildes erfolgt dann bei uns durch Einlesen des Codes digital vom Fotodienstleister an uns direkt. Somit werden im Vorfeld bereits die Akzeptanz der biometrischen Merkmale des Fotos geprüft.
Auf den Websiten https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ und https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 können Sie die teilnehmenden Fotografen, Fotostudios oder Fotohändler in Ihrer Nähe einsehen.
Abholung:
Die Abholung des Reisepasses kann mittels Vollmacht an eine andere Person übertragen werden. Den Vordruck für eine Vollmacht finden Sie hier.
Gebühren:
Ein 32-Seiten-Pass kostet:
- Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 37,50 €.
- Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 70,- €.
- Ein vorläufiger Reisepass kostet 26,- €.
Ein 48-Seiten-Pass kostet:
- Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 59,50 €.
- Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 92,- €.
Ein 32-Seiten-Pass irn Expressverfahren kostet:
- Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 69,50 €.
-
Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 102,00 €,
Ein 48-Seiten-Pass im Expressverfahren kostet:
-
Antragsteller unter 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 92,- €,
-
Antragsteller ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 124,- €,
Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben.