Personalausweis
Beantragung von Personaldokumenten
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Auf Antrag kann ein Personalausweis auch an Personen unter 16 Jahren ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte ca. 3-4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer im Einwohnermeldeamt ein neues Dokument beantragt werden. Die Antragstellung muss dabei persönlich unter Vorlage des bisherigen Personaldokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes in digitaler Form erfolgen.
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen genutzt werden. Für Sie als Bürger ändert sich bei der Beschaffung des Lichtbildes wenig. Sie erhalten von Ihrem Fotograf/Ihrer Fotografin einen Code anstatt eines Papierfotos, den Sie zur Beantragung der Personaldokumente zu uns mitbringen. Die Übertragung des Lichtbildes erfolgt dann bei uns durch Einlesen des Codes digital vom Fotodienstleister an uns direkt. Somit werden im Vorfeld bereits die Akzeptanz der biometrischen Merkmale des Fotos geprüft.
Auf den Websiten https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ und https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 können Sie die teilnehmenden Fotografen, Fotostudios oder Fotohändler in Ihrer Nähe einsehen.
Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, sofort geklärt werden.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.
Bei der Beantragung von Personaldokumenten für Kinder ist zusätzlich noch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. eine Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt vorzulegen.
Folgende Gebühren werden erhoben:
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Gültigkeitsdauer |
Gebühr
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Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) |
6 Jahre |
22,80 € |
Personalausweis (ab Vollendung des 24. Lebensjahres) |
10 Jahre |
37,00 € |
e-ID Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) |
10 Jahre |
37,00 € |
Die Info-Broschüre "Ihr Personalausweis - sicher, einfach, digital" steht Ihnen hier zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Fr. Vogel (Tel. 037463 22615) .